Fördermöglichkeit
Direkte finanzielle Unterstützung
Sie können bei der Kulturkommission Rheinfelden Fördergelder für Kulturveranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Theater-, Tanz- und Kleinkunstveranstaltungen, Vorträge etc.) sowie für Kunstausstellungen beantragen.
Für die Frage, welche Art von Kulturveranstaltungen gefördert werden, lesen Sie bitte unsere Hinweise für Gesuchsteller unter den Downloads.
Zu 4 Terminen im Jahr können Gesuche an die Kulturkommission gerichtet werden:
31. März / 31. Mai / 30. September / 31. Dezember
Gesuche über Beträge ab Fr. 4‘000.- können allenfalls ins Kulturbudget aufgenommen werden, wenn sie bis zum 30. Mai des Vorjahres eingereicht werden.
Das Gesuch muss aus folgenden Teilen bestehen:
- ausgefülltes Antragsformular Kulturförderung (hier rechts unter "Download")
- Einführungsbrief (kurze Zusammenfassung des Projektes, gewünschte Förderung, etc.)
- Beschreibung des Veranstalters (Beschreiben Sie kurz sich selber, Ihren Verein oder Ihre Organisation)
- Projektbeschreibung (Beschreiben Sie die Projektidee, das Konzept Ihres Projektes, teilnehmende Künstler sowie Zielpublikum, den geplanten Durchführungsort sowie Durchführungsdatum, etc.)
- Budget (Reichen Sie ein detailliertes Budget aller Kosten und Erträge Ihres Projektes ein, geben Sie dabei auch angefragte, zugesagte oder erwartete Sponsoringbeiträge oder Unterstützung der öffentlichen Hand an. Aus Ihrem Budget sollte auch die beantragte Unterstützung durch die Stadt Rheinfelden hervorgehen.)
- Werkhofleistungen (Listen Sie detailliert auf, welche Dienstleistungen des Werkhofs Sie in Anspruch nehmen wollen. Vgl. Indirekte finanzielle Unterstützung)